NEUE ÄRZTLICHE MITARBEITERIN IM PRAXISTEAM
Ab dem 16.09.2024 verstärkt Frau Dr. Scheuschner unser ärztliches Team. Frau Scheuschner befindet sich im fünften Weiterbildungsjahr zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und hat zuletzt als Kinderärztin im Christlichen Kinderhospital Osnabrück (CKO) gearbeitet.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Information zur Prävention von RSV-Erkrankungen mit Beyfortus® (Nirsevimab)
Liebe Eltern,
seit Juni 2024 gibt es von Seiten der STIKO eine Empfehlung zur Prävention von RSV Erkrankungen im Säuglingsalter im ersten Lebensjahr.
Alle Erklärungen zu dieser Erkrankungen und Antworten auf häufige Fragen zu dieser Thematik finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html
oder alternativ unter https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylax
Zusammenfassend:
1. Alle Säuglinge, die im Jahr 2024 zwischen April und September geboren wurden, sollen laut STIKO flexibel vor der RSV-Saison immunisiert werden; alle Säuglinge, geboren im Oktober 2024 bis März 2025 möglichst rasch nach Geburt (U1, U2) oder im Verlauf bei erster kinderärztlicher Vorstellung in der Praxis.
2. Gewichtsabhängige Einmaldosis, Körpergewicht <5 kg 50 mg, >5 kg 100mg, frei kombinierbar mit anderen Impfungen.
3. Wurde die Mutter in der Schwangerschaft mit Abryvso gegen RSV geimpft, ist KEINE weitere Immunisierung mittels Beyfortus beim Kind empfohlen (Ausnahme s. Punkt 4.).
4. Ebenfalls alle Säuglinge mit ‚Risikofaktoren‘, z.B. Frühgeburtlichkeit bis SSW 34+6 (Alter<6 Monate), mit bronchopulmonaler Dysplasie oder hämodynamischen Herzfehlern, Kinder mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, mit angeborenen/erworbenen Formen schwerer Immundefizienz oder mit neuromuskulären Erkrankungen sollen eine Immunisierung erhalten.
5. Es besteht seit 09/2024 eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Es fallen somit keine Kosten für die Eltern an.
6. Private Kassen und Beihilfestellen können individuell entscheiden. Wir empfehlen eine vorherige Abklärung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.